BF 17 Begleitetes Fahren mit 17
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Grundidee
Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle Gefährliche Kombination von hoher Risikobereitschaft, fehlender Erfahrung und Gruppendynamik verursacht oft schwere Unfälle. In der Begleiterphase können junge Fahrer und Fahrerinnen unter ruhigen Bedingungen weiter üben und Erfahrungen sammeln. Voraussetzungen der Begleitperson - Mindestens 30 Jahre - 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B - Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) Aufgaben des Beifahrers - nur Beifahrer – dämpfende Wirkung - Ansprechpartner - Beruhigen – beraten - Mut machen - faire Rückmeldung - Zu selbständigem Weiterlernen anregen - „Mensch sein“ wie bei anderen Fahrten auch |

