Fahrerlaubnisklassen
Klasse B (BF17)
Kraftfahrzeuge der Klasse B
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
- zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen der Klasse BE
- aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
- und einem Anhänger oder Sattelanhänger
- sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
- Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
- Eingeschlossene Klassen: keine
Schlüsselzahl B96
Fahrzeugkombinationen B96
- die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen,
- mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
- und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
- Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
- Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen
- ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse A1
Krafträder A1 (auch mit Beiwagen)
- mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klasse: AM
Klasse A2
Krafträder A2 (auch mit Beiwagen)
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt,
- die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Klasse A
Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Krafträder (A) (auch mit Beiwagen)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- und einem Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg),
- 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
- einem Mindestalter: 21 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Klasse C1
Kraftfahrzeuge C1
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg,
- und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
- Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen C1E
- Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
- mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
- Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
- Mindestalter: 18 Jahre
Klasse C
Kraftfahrzeuge C
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
- die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen CE
- Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
- Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Klasse D1
Kraftfahrzeuge D1
- die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und
- deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Klasse D1E
Fahrzeugkombinationen D1E
- die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und
- einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
- Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig
- Eingeschlossene Klassen: BE
Klasse D
Kraftfahrzeuge D
- die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
- Eingeschlossene Klasse: D1
Klasse L
Zugmaschinen (L)
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
- wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse T
Zugmaschinen (T)
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
- für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
- Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
- Eingeschlossene Klasse: L, AM