FE-Klassen


Fahrerlaubnisklassen

Klasse B (BF17)

Kraftfahrzeuge der Klasse B




  • ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
  • zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen der Klasse BE


  • aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
  • und einem Anhänger oder Sattelanhänger
  • sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klassen: keine

Schlüsselzahl B96

Fahrzeugkombinationen B96




  • die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen,
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
  • und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)



  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.


Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren
  • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen
  • ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse A1

Krafträder A1 (auch mit Beiwagen)



  • mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2

Krafträder A2 (auch mit Beiwagen)



  • mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt,
  • die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Klasse A

Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen)



  • Krafträder (A) (auch mit Beiwagen)
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • und einem Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg),
  • 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
  • einem Mindestalter: 21 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM



Klasse C1

Kraftfahrzeuge C1



  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg,
  • und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
  • Eingeschlossene Klassen: keine


Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen C1E


  • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
  • mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
  • Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
  • Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C

Kraftfahrzeuge C


  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.


Klasse CE

Fahrzeugkombinationen CE


  • Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
  • Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Klasse D1

Kraftfahrzeuge D1


  • die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und
  • deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Klasse D1E

Fahrzeugkombinationen D1E


  • die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und
  • einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig
  • Eingeschlossene Klassen: BE

Klasse D

Kraftfahrzeuge D



  • die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klasse: D1

Klasse DE

Fahrzeugkombinationen DE



  • die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und
  • einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
  • Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig
  • Eingeschlossene Klasse: BE, D1E

Klasse L

Zugmaschinen (L)


  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
  • wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse T

Zugmaschinen (T)


  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und
  • für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
  • Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
  • Eingeschlossene Klasse: L, AM
Share by: